Fotografie Stefan Effner nachstehend "Unternehmen" genannt. 

Für Unternehmen ist die moderne Informations- und Kommunikationstechnologie ein wichtiger Bestandteil der Geschäftsprozesse. Eine nicht sachgerechte oder missbräuchliche Verwendung dieser Technologie kann zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten führen und finanzielle - sowie enorme Image-Schäden bewirken.
Die sichere und gesetzmäßige Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der Daten unserer Kun-den, Geschäftspartner und Mitarbeiter/innen ist uns sehr wichtig.
Datenschutz und Informations-Sicherheit d.h. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten sind für uns ein wesentlicher Wettbewerbs - und Erfolgsfaktor.
Diese Richtlinie soll dazu beitragen, der Informations-Sicherheit und dem Datenschutz in unserem Unternehmen die entsprechende Bedeutung einzuräumen und das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen zu fördern und zu stärken.

GELTUNGSBEREICH:
Diese Richtlinie gilt für die Verarbeitung personenbezogener Mitglieder-/ Kundendaten, Daten von Mitarbeiter/innen, Lieferanten, Beratern und Vertragspartnern im gesamten Unternehmen.

Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
1. Bei der Datenverarbeitung müssen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gewahrt werden.
2. Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies rechtlich zulässig ist bzw. wenn der Betroffene eingewilligt hat. Personenbezogene Daten dürfen nur für Zwecke verarbeitet werden, für die sie ursprünglich erhoben wurden und auf die sich die rechtliche Zulässigkeit oder die Einwilligung erstreckt.
3. Personenbezogene Daten sollen richtig und wenn nötig auf dem aktuellen Stand gespeichert sein. Es sind angemessene Maßnahmen dafür zu treffen, dass nicht zutreffende oder unvoll-ständige Daten gelöscht oder berichtigt werden.
4. Zugriff auf personenbezogene Daten dürfen nur solche Mitarbeiter/innen haben, in deren Tätigkeitsbereich der Umgang mit diesen personenbezogenen Daten fällt; die Zugriffs-berechtigung ist nach Art und Umfang des jeweiligen Tätigkeitsfeldes zu begrenzen.
5. Daten, die für die Geschäftszwecke, für die sie ursprünglich erhoben und gespeichert wurden, nicht mehr benötigt werden, sind gegebenenfalls unter Beachtung gesetzlich vorgeschriebener Aufbewahrungspflichten zu löschen.
6. Widerspricht ein Betroffener der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Marketing-zwecken, dürfen die Daten für diese Zwecke nicht verwendet werden.
7. Die Datenverarbeitung hat sich an dem Ziel auszurichten, nur die erforderlichen personen-bezogenen Daten, d.h. so wenig wie möglich, zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Möglichkeiten der Anonymisierung sind zu nutzen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht. Statistische Auswertungen oder Untersuchungen, die auf der Basis anonymisierter Daten erfolgen, sind nicht datenschutzrelevant, soweit die Daten nicht mehr individualisierbar sind.
Bei Datenverarbeitungsvorhaben, aus denen sich besondere Risiken für Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ergeben können, ist der Datenschutzbeauftragte bzw. die Geschäftsführung schon vor Beginn der Verarbeitung zu beteiligen.

Unterrichtung und Einwilligung der Betroffenen
Personenbezogene Daten des Betroffenen dürfen auf der Grundlage bzw. zur Durchführung eines Vertrags- bzw. Vertragsanbahnungsverhältnisses verarbeitet werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Verarbeitung und Nutzung zu Zwecken des Marketings bzw. der Markt- und Meinungsforschung zulässig, sofern sich dies mit dem Zweck, für den die Daten ursprünglich erhoben wurden, vereinbaren lässt. Bei der Erhebung muss der Betroffene folgendes erkennen können oder entsprechend informiert werden:

Rechte der Betroffenen
Betroffene können sich mit Fragen und Beschwerden an den Datenschutzbeauftragten bzw. die GF wenden. Insbesondere wenn sie ihre nachfolgenden Rechte wahrnehmen, müssen diese Anfragen umgehend bearbeitet werden.
1. Der Betroffene kann Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten welcher Herkunft über ihn zu welchem Zweck gespeichert sind.
2. Im Falle von Übermittlungen personenbezogener Daten an Dritte muss auch über die Identität der Empfänger oder über die Kategorien von Empfängern Auskunft gegeben werden.
3. Sollte sich beispielsweise im Rahmen der Bearbeitung des Auskunftsrechts herausstellen, dass personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig sind, ist der Betroffene berechtigt, eine Berichtigung zu verlangen. Stellt sich heraus, dass der Zweck der Datenverarbeitung durch Zeitablauf oder aus anderen Gründen entfallen bzw. die Verarbeitungsmaßnahme rechtswidrig ist und dies im Rahmen turnusmäßiger Überprüfung bislang übersehen wurde, sind die Daten, ggf. unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, zu löschen.
4. Der Betroffene hat das Recht, der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung oder der Markt- und Meinungsforschung zu widersprechen. Für diese Zwecke müssen die Daten gesperrt werden.
5. Darüber hinaus hat der Betroffene ein grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Verar-beitung seiner personenbezogenen Daten, das insoweit zu berücksichtigen ist, als eine Prüfung ergibt, dass sein schutzwürdiges Interesse wegen seiner besonderen persönlichen Situation das Interesse der verantwortlichen Stelle überwiegt. Dies gilt nicht, wenn eine Rechts-vorschrift zur Verarbeitung oder Nutzung verpflichtet.

Vertraulichkeit der Verarbeitung
Nur befugte und auf die Einhaltung des Datengeheimnisses besonders verpflichtete Mitarbeiter dürfen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen. Insbesondere ist es unter-sagt, solche Daten für eigene private Zwecke zu nutzen, an Unbefugte zu übermitteln oder diesen auf andere Weise zugänglich zu machen. Unbefugt in diesem Sinne sind z.B. auch Arbeitskollegen, sofern sich nicht aufgrund des Tätigkeitsfeldes und der konkreten Aufgaben dieser Kollegen etwas anderes ergibt. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Beschäf-tigungsverhältnisses fort.

Grundsätze der Datensicherheit
Die zur Gewährleistung der Datensicherheit erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen beziehen sich auf:
Rechner (Server und Arbeitsplatzrechner)
Netze bzw. Kommunikationsverbindungen und
Applikationen.
Hinsichtlich der Server sind physische und infrastrukturelle Sicherheitsmaßnahmen installiert. Alle Arbeitsplatzrechner sind mit einem Passwortschutz ausgestattet. Das unternehmens-eigene Netzwerk ist durch Firewall-Systeme vor unberechtigtem, externem Zugang und Zugriff aus dem Internet geschützt. Die Übertragung von Daten mit Personenbezug außerhalb des Unternehmens-Netzwerks erfolgt weitestgehend verschlüsselt. Sofern hiervon abgewichen wird, ist dies dem Datenschutzbeauftragten bzw. der GF gegenüber zu begründen. Zum Schutz der personenbezogenen Daten in den Datenbanken ist ein personen- und applikationsbezogener Zugangs- und Zugriffsschutz eingerichtet. Diese technisch-organisatorischen Maßnahmen sind in ein die Verantwortlichkeiten regelndes Datenschutz- und Sicherheitsmanagement einge-bettet.

Datenverarbeitung im Auftrag/Einbeziehung Dritter in Arbeitsabläufe
Vielfach kommt es dazu, dass externe Dritte in Arbeitsabläufe eingebunden werden.
Sofern Unternehmen in einem Auftragsverhältnis als Auftraggeber oder als Auftragnehmer fungiert, und wenn andere Dritte bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten einbezogen werden, sind die folgenden Maßgaben zu beachten:
1. Es ist nur ein solcher Auftragnehmer/Dritter auszuwählen, der die im Hinblick auf die für die Verarbeitung notwendigen technischen und organisatorischen Anforderungen und Sicherheits-vorkehrungen gewährleisten kann.
2. Die Durchführung der (Auftrags-) Verarbeitung muss in einem schriftlichen oder auf entsprech-end andere Weise dokumentierbaren Vertrag geregelt werden. Vertragsklauseln können beim Datenschutzbeauftragten abgerufen werden, der bei Bedarf beratend mitwirkt.
3. Der Auftraggeber bleibt Ansprechpartner für Kunden, Zulieferer, Berater und andere Vertrags-partner, die ihre Rechte geltend machen.
4. Externe Dritte, die mit der Erfüllung von Datenverarbeitungs- oder sonstigen Aufgaben z.B. in den Bereichen Marketing, Markt- und Meinungsforschung beauftragt werden, müssen vertraglich darauf verpflichtet werden, personenbezogene Daten, die sie vom Auftraggeber erhalten, nur im Rahmen des Auftrages zu verarbeiten oder zu nutzen. Nutzungen zu eigenen oder zu Zwecken Dritter sind vertraglich auszuschließen.
5. Sonstige Kooperationen mit Dritten, in deren Rahmen personenbezogene Daten an diese Dritten übermittelt oder diesen auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden, setzen ebenfalls voraus, dass diese Dritten auf die Gewährleistung eines Datenschutz- und Datensicher-heitsstandards verpflichtet werden, der diesen Richtlinien entspricht.
6. Widersprüche des Betroffenen gegen die Datennutzung sind auch im Falle der Einbindung Dritter zu beachten und nötigenfalls an die beteiligten internen oder externen Dritten weiterzuleiten.

Telekommunikation und Internet
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Telekommunikation mit dem Betroffenen einschließlich der Internet- Kommunikation anfallen, richtet sich nach den jeweils geltenden Arbeitsanweisungen und nach dem jeweils geltenden Recht.

Der Datenschutzbeauftragte bzw. der Geschäftsführer
Die Geschäftsleitung überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und der Richtlinien und überprüft dies stichprobenartig.
Bei Verletzungen der sich aus diesen Richtlinien ergebenden Verpflichtungen und Beschwerden sind die verantwortlichen Führungskräfte verpflichtet, umgehend entweder den Datenschutz-beauftragten bzw. den GF zu unterrichten. Daneben kann sich jeder Mitarbeiter, Mitglied / Kunde oder sonstiger Vertragspartner jederzeit mit Anregungen, Anfragen, Auskunftsersuchen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Fragen des Datenschutzes oder der Datensicherheit an die Geschäftsleitung wenden, diese Kontakte werden vertraulich behandelt. Die Geschäftsleitung kann wie folgt erreicht werden:

Fotografie Stefan Effner
Aschaffenburger Straße 30A
63073 Offenbach-Bieber
foto@stefan-effner.de
Tel.+49(0)69 219 212 45
Mobil +49(0)177 2508709

Definitionen

" Betroffene im Sinne dieser Richtlinie sind alle Personen, mit denen eine Vertragsbeziehung besteht oder geplant ist, also auch sogenannte Prospects (Vertragsanbahnungen), allerdings nur soweit personenbezogene Daten über diese Personen betroffen sind.
"
Personenbezogene Daten sind alle Informationen über eine bestimmte oder bestimm-bare natürliche Person. Bestimmbar ist eine Person z.B. dann, wenn der Personenbezug durch eine Kombination von sachbezogenen Informationen mit auch nur zufällig vor-handenem Zusatzwissen des/der jeweiligen Sachbearbeiters(in) hergestellt werden kann.
"
Verarbeitung personenbezogener Daten ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang, der der Erhebung, der Speicherung, der Organisation, der Aufbewahrung, der Anpassung, der Veränderung, der Abfrage, der Nutzung, der Weitergabe durch Übermittlung, der Verbreitung oder der Kombination bzw. dem Abgleich von Daten dient. Auch das Sperren, das Löschen oder das Vernichten werden umfasst.
"
Anonymisiert sind Daten dann, wenn ein Personenbezug dauerhaft und von niemandem mehr hergestellt werden kann bzw. wenn der Personenbezug nur mit einem unverhältnis-mäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft wieder hergestellt werden könnte. Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren.
"
Verantwortlich für die Datenverarbeitung (verantwortliche Stelle) ist im Außenverhält-nis, z.B. gegenüber Kunden oder anderen Vertragspartnern, das juristisch selbständige Unternehmen, dessen Geschäftsaktivität die jeweilige Verarbeitungsmaßnahme veranlasst hat. Im Innenverhältnis regelt eine Organisations- und Hierarchiestruktur, welche Mitar-beiter(innen) inwieweit für die Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich sind.
"
Auftragsverarbeiter sind diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, die per-sonenbezogene Daten im Auftrag (als Auftragnehmer) für einen Verantwortlichen (als Auftraggeber) verarbeiten. Neben Dienstleistern im Marketingbereich kommen z.B. auch Betreiber von Rechenzentren als Datenverarbeiter im Auftrag in Betracht.
"
Dritter ist jede natürliche oder juristische Person oder Behörde, die nicht dem Verantwort-lichen für die Datenverarbeitung zuzurechnen ist. Nicht Dritte sind daher Auftragsver-arbeiter oder Mitarbeiter(innen) des Verantwortlichen, sofern die betroffenen personen-bezogenen Daten in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
"
Übermittlung ist die Bekanntgabe an einen Dritten, der nicht zum Verantwortungsbereich des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen gehört.
"
Einwilligung ist eine Willensäußerung, mit der ein Betroffener in Kenntnis der Sachlage ohne erkennbaren äußeren Zwang zu verstehen gibt, dass er mit der Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten einverstanden ist.
" Das
Widerspruchsrecht bedeutet, dass der Betroffene die Nutzung seiner Daten z.B. zu Zwecken des Marketings oder der Markt- und Meinungsforschung verbieten kann.

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button)
Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA integriert.
Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like-Button" ("Gefällt mir") auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier:
http://developers.facebook.com/docs/plugins/.
Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook "Like-Button" anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von facebook unter
http://de-de.facebook.com/policy.php
Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt.
Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren:
http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.
Hinweis: Auf dieser Website wurde Google Analytics um den Code "gat._anonymizeIp();" erweitert, um so eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen zu gewährleisten.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge.

Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.2. 'Lichtbilder' im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher

technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Diapositive, Digitalaufnahmen,

Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw. )

2. Urheberrecht

2.1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des

Auftraggebers bestimmt.

Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

2.3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes

vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an

Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.

2.4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

2.5. Der Besteller eines Bildnisses im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu

verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 Urheberrechtsgesetz wird

ausdrücklich abgedungen.

2.6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde verlangen, als

Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den

Fotografen zum Schadensersatz.

2.7. Die Negative bzw. Dateien verbleiben beim Fotografen! Eine Herausgabe der Negative/Dateien an den

Auftraggeber erfolgt nur durch gesonderte Vereinbarung

2.8. Der Fotograf kann zur Eigenwerbung das Bildmaterial zur redaktionellen, werblichen, nicht kommerziellen Nutzung einsetzen.

3. Vergütung Eigentumsvorbehalt

3.1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz, oder vereinbarte Pauschale

zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen,

Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) werden gesondert berechnet bzw. werden vom Auftraggeber

getragen.

3.2. Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

3.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

3.4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der

Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen

Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen,

so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4. Haftung

4.1. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm

überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln.

Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.2. Der Fotograf verpflichtet sich, Negative und Dateien sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nichts

anderes vereinbart, fremde und eigene Negative und Dateien nach 2 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und

Vernichtung haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4.3. Der Fotograf verpflichtet sich, seine Gehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er

für seine Gehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4.4. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der

Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße

Behandlung der Lichtbilder durch den Kunden entstehen. Für eigenes Verschulden haftet der Fotograf nur bei

Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4.5. Der Fotograf ist berechtigt Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für

vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht wurde, tritt er

seine Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor an den Auftraggeber ab.

4.6. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht

ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Für eigenes Verschulden haftet der Fotograf bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4.7. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers,

sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.8. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 1 Woche nach Erhalt der Lichtbilder beim

Fotografen geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Reklamation beim Fotografen.

4.9. Farbliche Abweichungen in geringem Umfang sind bei Nachbestellungen technisch bedingt nicht zu vermeiden,

und begründen keinen Reklamationsanspruch.

4.10. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte,

es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von

Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von

Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung

ergebenden Sinnzusammenhänge.

5. Nebenpflichten

5.1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und

Verbreitungsrecht sowie bei abgebildeten Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur

Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser

Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

5.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich

nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht

spätestens nach zwei Werktagen ab, so ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder

bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und

Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.3. Der Fotograf verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände sorgfältig zu behandeln, er haftet für Vorsatz und

grobe Fahrlässigkeit.

6. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

6.1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht

ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene

Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den

Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

6.3. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu

vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis

vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den

vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein

Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch

Schadensersatzansprüche geltend machen.

6.4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden

sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.5. Fällt aus einem vom Auftraggeber verschuldeten Grund ein Fototermin aus und kann dieser Ausfall

nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so hat der Fotograf Anrecht auf ein Ausfallhonorar von 50%

der vereinbarten Einsatzzeit/Pauschale.

6.6. Besprechungen im Sinne von konzeptioneller oder organisatorischer Mitarbeit des Fotografen werden auf der

Basis von 50% des Aufnahme-Honorarsatzes verrechnet.

7. Datenschutz

7.1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.

7.2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich

zu behandeln.

8. Digitale Fotografie

8.1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller

Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

8.2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn

dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

8.3. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in

elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette,

CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem

Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

8.4. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die

zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf

der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

8.5. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt

hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

8.6. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben,

wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

8.7. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist

dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

8.8. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur

mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

8.9. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim

Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

8.10. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder

digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder

sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der

verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des ¤8UrhG.

8.11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der

Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

8.12. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von

Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei

jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig

identifizierbar ist.

8.13. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung

fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen

Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des

Fotografen.

9.2. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches

Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.